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   BGH, 07.12.2021 - 4 StR 384/21   

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https://dejure.org/2021,52495
BGH, 07.12.2021 - 4 StR 384/21 (https://dejure.org/2021,52495)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2021 - 4 StR 384/21 (https://dejure.org/2021,52495)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2021 - 4 StR 384/21 (https://dejure.org/2021,52495)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Entfallen des Teilfreispruchs aus Gründen der Klarstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entfallen des Teilfreispruchs aus Gründen der Klarstellung

  • rechtsportal.de

    Entfallen des Teilfreispruchs aus Gründen der Klarstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 07.12.2021 - 4 StR 384/21
    Bei dieser Konstellation ist für einen Teilfreispruch kein Raum (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 202 mwN; Beschlüsse vom 11. Mai 2006 - 4 StR 131/06 und vom 12. Oktober 2017 - 4 StR 302/17).
  • BGH, 11.05.2006 - 4 StR 131/06

    Kein Teilfreispruch bei nicht auszuschließender Tateinheit; Anwesenheit des

    Auszug aus BGH, 07.12.2021 - 4 StR 384/21
    Bei dieser Konstellation ist für einen Teilfreispruch kein Raum (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 202 mwN; Beschlüsse vom 11. Mai 2006 - 4 StR 131/06 und vom 12. Oktober 2017 - 4 StR 302/17).
  • BGH, 07.01.2004 - 4 StR 415/03

    Verfall (kein Erlangtes bei fehlender Erwerbsmöglichkeit: nichtiges

    Auszug aus BGH, 07.12.2021 - 4 StR 384/21
    Der Teilfreispruch muss aus Gründen der Klarstellung entfallen, da ein Angeklagter wegen desselben Tatgeschehens nicht zugleich verurteilt und freigesprochen werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 2004 - 4 StR 415/03 und vom 11. November 2015 - 5 StR 437/15).
  • BGH, 12.10.2017 - 4 StR 302/17

    Versuchte Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern; Einbeziehung

    Auszug aus BGH, 07.12.2021 - 4 StR 384/21
    Bei dieser Konstellation ist für einen Teilfreispruch kein Raum (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 202 mwN; Beschlüsse vom 11. Mai 2006 - 4 StR 131/06 und vom 12. Oktober 2017 - 4 StR 302/17).
  • BGH, 11.11.2015 - 5 StR 437/15

    Kein Teilfreispruch bei lediglich abweichender konkurrenzrechtlicher Beurteilung

    Auszug aus BGH, 07.12.2021 - 4 StR 384/21
    Der Teilfreispruch muss aus Gründen der Klarstellung entfallen, da ein Angeklagter wegen desselben Tatgeschehens nicht zugleich verurteilt und freigesprochen werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 2004 - 4 StR 415/03 und vom 11. November 2015 - 5 StR 437/15).
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